Archiv der Kategorie: Pressemitteilungen

Gemeinsame Presseerklärung der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Stadträtin der Linken Stadtbahnexkursion nach Freiburg: Effiziente Lösungen für den Bau einer Stadtbahn. Kritik am Fehlen der CSU.

In einer gemeinsamen Presseerklärung stellen die Stadträtinnen Irmgard Freihoffer (Linke) sowie Maria Simon und Monir Shahedi (beide Grüne) fest: „Es ist wichtig, Lösungswege für mögliche Probleme beim Straßenbahnbau in Regensburg zu kennen. In Freiburg konnten wir anschaulich vor Ort erfahren, dass nicht optimale Platzverhältnisse und andere Schwierigkeiten beim Bau und Ausbau der Stadtbahn erfolgreich überwunden werden können.“

Dahin führte vergangenen Freitag, 17.03.2023 eine Exkursion für die Mitglieder des Stadtbahnausschusses und der Verwaltung als auch weitere interessierte Bürger*innen und Organisationen. Oberbürgermeister Martin Horn empfing die 30-köpfige Delegation aus Regensburg. „Die Straßenbahn ist das Rückgrat unseres ÖPNV“, erklärte er. Baubürgermeister Prof. Dr. Martin Haag und Vorstände der Freiburger Verkehrs-AG und Mitarbeiter des Garten- und Tiefbauamts der Abteilung Verkehrsprojekte und -planung stellten sich den Fragen der Regensburger.

Interessant: Dieselben scheinbar unüberwindbaren Hindernisse wie in Regensburg waren und sind auch beim Bau und Ausbau der Stadtbahn in Freiburg vorhanden: Gemeinsame Presseerklärung der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Stadträtin der Linken Stadtbahnexkursion nach Freiburg: Effiziente Lösungen für den Bau einer Stadtbahn. Kritik am Fehlen der CSU. weiterlesen

Pressmitteilung 8 zum Regensburger Parteispendenskandal: Zur Verurteilung des CSU-Landtagsabgeordneten Dr. Franz  Rieger wegen Erpressung

Bernhard Ostermeier, Sprecher für DIE LINKE Regensburg, LINKE-Stadträtin Irmgard Freihoffer und Klaus Nebl, der für DIE LINKE im Gemeinderat in Sinzing und als Kreisrat im Landkreis Regensburg sitzt, sprechen sich für sofortigen Rücktritt des CSU-Landtagsabgeordneten Franz Rieger aus.

„Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Erpressung wurde der Landtagsabgeordnete Franz Rieger zu einer Strafe von insgesamt 120.000 € verurteilt. Der Politiker habe seine Machtstellung ausgenutzt, begründete das Gericht den Urteilsspruch. Die Aussagen gegenüber dem Bauträger Thomas D.  vom Immobilienzentrum hatte er zugegeben: „Herr D., Sie wissen schon, wer in Zukunft über die Baugebiete und die Baugenehmigungen entscheidet“, Diese Äußerung machte der Politiker, als er 2013 von D. 50.000 € an Parteispenden für seinen Landtagswahlkampf haben wollte. Verbunden war dies mit der Erwähnung von möglichen Regierungskonstellationen und Riegers guten Verbindungen zu Presse und Richterschaft. Als D. zögerte, so dessen Aussage, habe Rieger ihm in dieser Weise gedroht. Pressmitteilung 8 zum Regensburger Parteispendenskandal: Zur Verurteilung des CSU-Landtagsabgeordneten Dr. Franz  Rieger wegen Erpressung weiterlesen

Pressemitteilung 7 zum Regensburger Spendenskandal: Messen mit zweierlei Maß – Zum Urteil des BGH gegen Ex-OB Wolbergs

Die Annahme von Spenden von Bauträgern durch den SPD-Ortsverein Süd, die CSU und den CSU-nahen Verein Bürger für Regensburg in fünf oder sechsstelliger Höhe in Zusammenhang mit dem Kommunalwahlkampf 2014 sei widerlich und zutiefst undemokratisch gewesen, so Linke-Stadträtin Irmgard Freihoffer. Die vermögenden Bauträger verschafften damit diesen Parteien einen Wettbewerbsvorteil, indem sie deren Wahlkämpfe zum guten Teil finanzierten, und übten wesentlich mehr Einfluss auf das Wahlergebnis aus als Otto Normalverbraucher, der nur seine Stimme bei der Wahl hat.

Doch unabhängig von dieser moralisch-politischen Bewertung steht die juristische. Der Bundesgerichtshof hat nun die Freisprüche im ersten Wolbergs-Prozess aufgehoben. In Anbetracht der Vorfälle der letzten Jahre stellt sich aber doch die Frage, ob hier nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Warum sahen Staatsanwaltschaften in vielen weiteren Fällen, bei denen spendende Firmen einen unmittelbaren Vorteil durch entsprechende politische Entscheidungen hatten, keinen Anfangsverdacht? Einige Beispiele: Pressemitteilung 7 zum Regensburger Spendenskandal: Messen mit zweierlei Maß – Zum Urteil des BGH gegen Ex-OB Wolbergs weiterlesen

Investitionsprogramm im Stadtplanungsausschuss mit den üblichen verkehrspolitischen Dinosaurier

Egal, wie dringlich die Warnungen des Weltklimarats wegen der steigenden CO2-Werte in der Atmosphäre sind, egal, wie auch das Umweltbundesamt die fehlenden Bemühungen zum Klimaschutz gerade im Verkehrssektor in Deutschland regelmäßig anprangert und egal, wie sehr die Schadstoffemissionen des Autoverkehrs die Lebenserwartung auch in Deutschland reduzieren – Feinstaub macht die Europäischen Umweltagentur für über 60.000 vorzeitige Todesfälle in Deutschland verantwortlich[1] – und egal, wie viel Fläche dem Autoverkehr geopfert wird – die Stadt hält an den meisten ihrer autozentrierten Projekte fest, ohne eine entsprechende Verlagerung des Autoverkehrs auf umweltfreundliche Alternativen zu prüfen. Investitionsprogramm im Stadtplanungsausschuss mit den üblichen verkehrspolitischen Dinosaurier weiterlesen

PM 6 zum Regensburger Spendenskandal: Die Regensburger Staatsanwaltschaft sieht Regensburg als „Korruptionshauptstadt“ – wer hat dazu beigetragen?

Es habe einen „Regensburger Sumpf“ gegeben und Regensburg sei „Korruptionshauptstadt. So zitieren die SZ, die Mittelbayerische Zeitung und Regensburg-digital vom 4. und 5. Mai 2021 die Regensburger Staatsanwaltschaft. Wenn man so etwas in Zukunft verhindern will, wäre es sicher hilfreich, der Frage nachzugehen, wieso sich dieser Sumpf über viele Jahre hinweg unbehelligt entwickeln konnte. Am Beispiel von 128 GBW-Wohnungen in Regensburg wird das deutlich. Eine Beschwerde bei der Regierung der Oberpfalz und eine Strafanzeige liefen ins Leere.

Sowohl Wolbergs als auch Schlegl finanzierten beide „ihren Wahlkampf zu einem großen Teil aus Spenden von Bauunternehmern, beide nutzten offenbar ein Strohmannsystem zur Verschleierung“, so die SZ am 4.5.21. Der frühere CSU-Fraktionsvorsitzende und CSU-OB-Kandidat von 2014 wird am Ende „nur“ wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit Scheinrechnungen zur Verschleierung von Wahlkampfspenden zu 200 Tagessätzen à 100 € verurteilt. Nun will die Staatsanwaltschaft die Revision im Fall Schlegl prüfen.

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Die 128 GBW-Wohnungen in der Hermann-Geib- und Von-Reinerstr. in Regensburg – Stadtratsbeschluss, schlampige Prüfung der Regierung der Oberpfalz und die Behandlung der Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft

Die Regensburger Staatsanwaltschaft sah bei meiner Strafanzeige gegen den Alt-Oberbürgermeister Schaidinger vom 30.11.18 im Zusammenhang mit oben genanntem Stadtratsbeschluss keinen Anfangsverdacht und hat deshalb auch keine Ermittlungen eingeleitet. Für ein kurzes Antwortschreiben benötigte sie viereinhalb Monate Zeit. Damit war auch eine strafrechtlich relevante Verjährungsfrist am 31.12.18 verstrichen. Gemäß § 152 Abs. 2 StPO lägen keine „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ vor, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, so die Staatsanwaltschaft Regensburg (siehe Anlage 1b).

Das ist merkwürdig. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs äußert sich zum Anfangsverdacht folgendermaßen:

„Die Staatsanwaltschaft hat schon beim Vorliegen eines Anfangsverdachts Ermittlungen aufzunehmen (vgl. § 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO). Dafür ist bereits ausreichend, dass aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte nach kriminalistischer Erfahrung die bloße Möglichkeit einer verfolgbaren Straftat gegeben ist (BGH, Urteil vom 21. April 1988 – III ZR 255/86, NJW 1989, 96, 97; BVerfGK 3, 55, 61; jeweils mwN). Die Schwelle für die Annahme eines Anfangsverdachts liegt damit niedrig (vgl. BVerfG, NJW 2002, 1411, 1412); es genügen schon entferntere Verdachtsgründe (BVerfG, NJW 1994, 783; NJW 1994, 783, 784), die eine geringe, wenngleich nicht nur theoretische Wahrscheinlichkeit des Vorliegens einer verfolgbaren Straftat begründen (Beulke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 152 Rn. 23). So müssen die Ermittlungsbehörden auch auf völlig unbegründete, unter Umständen wider besseres Wissen in Schädigungsabsicht erstattete Strafanzeigen hin tätig werden (Soehring, aaO).“[1]

Wie berechtigt die Anzeige gegen den Alt-OB Schaidinger war und ob ein Anfangsverdacht bestand, soll im Folgenden dargelegt werden.

[1] BGH-Urteil vom 16.02.16, Az.: VI ZR 367/15, Randnote 26.

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Pressemitteilung: Schlafkapseln oder Wohncontainer? Ist Platz für einmal Umdrehen im Liegen genug für einen obdachlosen Menschen?

Der BR spricht von ca. 100 Menschen in Regensburg plus mehr als 300 in Einrichtungen, die Mittelbayerische von „200 Menschen, die aktuell auf der Straße oder in Unterkünften leben“.[1] Die tatsächliche Zahl der Menschen ohne eigene Wohnung, auch derjenigen, die vor allem im Winter bei Freunden und Bekannten unterkommen, ist nicht erfasst. Sie zählen aber nach offizieller Definition mit zu den Wohnungslosen.

Obwohl die Stadt vier Sammelunterkünfte für Obdachlose hat, scheuen viele Wohnungslose aus nachvollziehbaren Gründen die Unterbringung mit vielen anderen in einem Raum: Aus Angst vor ansteckenden Krankheiten und den psychischen Erkrankungen anderer, weil die Betroffenen selbst aufgrund ihrer psychischen Probleme andere Menschen nicht ertragen können oder weil sie befürchten, bestohlen oder Opfer von Gewalt zu werden.

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Pressemitteilung: Städteappell zum Atomwaffenverbotsvertrag

Städteappell zum Atomwaffenverbotsvertrag – über 100 Städte in schließen sich an, die Regensburger Rathauskoalition stimmt dagegen

Die internationale Organisation ICAN ruft weltweit Städte dazu auf, den Appell an die Staatsregierungen zu unterzeichnen, dem Verbotsvertrag von Atomwaffen beizutreten. Dieser Vertrag wurde 2017 von den Vereinten Nationen verabschiedet.

Große Städte in Nordamerika, Europa und Australien haben den Appell schon unterzeichnet, darunter Städte wie Los Angeles, Manchester, Sydney, Mainz und Dortmund. In Bayern haben sich z. B. München, Nürnberg, Fürth, Erlangen, Bamberg, Pfaffenhofen, Dachau, Aschaffenburg, Lindau, Würzburg und Fürstenfeldbruck dem Appell angeschlossen, in Deutschland alle 16 von 16 Landeshauptstädten, insgesamt sogar über 100 Städte in Deutschland.

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Pressemitteilung zur Smart City-Strategie

Techno-totalitäre Fantasien: Smart City-Strategie der Stadt soll sich an der Smart City-Charta der Bundesregierung orientieren

Durch die Wirtschaftskrise und Corona-Lockdowns sowie teure Prestigevorhaben der Vergangenheit wie das Haus der Bayerischen Geschichte, das die Stadt über 23 Mi. € kostete, fehlt es an allen Ecken und Enden an Geld: kaputte Straßen und Kanäle können nicht saniert werden, Schulen wie die Pestalozzischule und die Realschule am Judenstein kämpfen seit Jahren um dringend benötigte Sanierungsmaßnahmen, aber die Stadt verschiebt die Maßnahmen Jahr um Jahr mit dem Hinweis auf fehlende personelle und finanzielle  Ressourcen.

Jetzt aber wäre die Stadt bereit, 6 Mill. in ein Smart City-Projekt zu stecken, denn so viel müsste die Stadt an Eigenmittel aufbringen, wenn sie in die Förderkulisse des Bundes zu den „Modellprojekten Smart Cities“ aufgenommen würde. Smart City geht weit über Digitalisierung hinaus und strebt die Vernetzung von möglichst vielen Geräten übers Internet von Fahrzeugen, Stromzähler, Haushaltsgeräten und Dienstleistungen an. Dazu muss die Stadt flächendeckend mit Sensoren versehen werden, womit die Daten dann in Echtzeit zusammengeführt werden können. Dadurch lässt sich von jedem Menschen ein digitaler Zwilling, ein Persönlichkeitsprofil, erstellen.

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